Hygieneschulung - Berlin veröffentlicht nun wieder Hygienekontrollen der Betriebe

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Hygieneampel-Hygiene-Smiley nun wieder in Berlin öffentlich

 Hygieneampel - Das Smiley Projekt im Bezirk Pankow



Im Frühjahr 2009 hat der Bezirk Pankow auf der Basis des Verbraucherinformations-gesetzes das Smiley-System eingeführt, ein Verfahren zur Veröffentlichung amtlicher Kontrollergebnisse der Lebensmittelbetriebe im Internet. Das auf dem positiven Smiley-Aufkleber und einer Negativliste basierende System hat für großes Interesse sowohl in Berlin als auch bundesweit gesorgt. Die Negativliste, wurde seit Mai 2009 auch mit Bildern illustriert.

Im September 2011 wurde das System weiterentwickelt. Nunmehr bestand die Möglichkeit, daß die Kontrollen aller Lebensmittelbetriebe veröffentlicht werden konnten. Auf Grund von gesetzlichen Änderungen im September 2012 mußte eine grundsätzliche juristische und technische Überarbeitung erfolgen. Außerdem ist es dadurch jetzt auch möglich, die Historie des Betriebes aufzuzeigen. Hieran kann der Verbraucher erkennen, ob sich ein Betrieb verbessert hat.



Das Smiley-System arbeitet mit Maluspunkten (Minuspunkte), die aus dem Teil der Risikoeinstufung der Betriebe errechnet werden, die der Betriebsinhaber durch ordentliche Arbeit selbst beeinflussen kann. Diese Risikoeinstufung erfolgt nach einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes anhand nachfolgender Kriterien:

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  • Schulung der Mitarbeiter,
  • Organisation der betrieblichen Eigenkontrolle,
  • betriebliche Untersuchung von produzierten Waren und Wareneingangskontrolle bei zugelieferten Waren,
  • Einhaltung der für die Lebensmittel vorgegebenen Temperaturen bei der Lagerung (Kühlung oder Heißhaltung),
  • die bauliche Beschaffenheit des Betriebes und der Instandhaltungszustand,
  • Reinigungs- und Desinfektionszustand des Betriebes,
  • Personalhygiene,
  • Produktionshygiene / Betriebshygiene,
  • Schädlingsmonitoring und -bekämpfung.



Durch die Veröffentlichung nicht nur der Gesamtpunktzahl, sondern auch der einzelnen Kontrollergebnisse für die vorgenannten Kriterien, können sich Verbraucher ein wesentlich genaueres Bild von den Ergebnissen der Betriebskontrollen, also dem vorgefundenen Zustand in den Lebensmittelbetrieben, machen.

Es könnten bis zu 72 Minuspunkte vergeben werden. Da der Gesetzgeber vorschreibt, daß die Kontrollergebnisse für die Verbraucher in leicht verständlicher Form dargestellt werden sollen, erfolgt eine „Übersetzung“ der Maluspunkte in das allgemein bekannte Smileysymbol. Die Zuordnung erfolgt nach folgender Tabelle und stützt sich auf die o.g. Verwaltungsvorschrift:

 

1 sehr gut 0 - 2 Minuspunkte
2 gut 3 - 20 Minuspunkte
3 zufriedenstellend 21 - 38 Minuspunkte
4 ausreichend 39 - 55 Minuspunkte
5 nicht ausreichend 56 - 72 Minuspunkte