Allergenkennzeichnung - LMIV - umfangreicher Fragen und Antworten-Katalog

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Allergenkennzeichnung - LMIV - hier finden Sie Antworten auf ihre Fragen

Was ist der Hintergrund der neuen Verordnung, was wird davon erfasst? Die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt ab dem 13.12.2014 EU-weit einheitlich, welche Anforderungen an Informationen über Lebensmittel gestellt werden. Die bisherigen Kennzeichnungsvorschriften der EU werden abgelöst, weiter vereinheitlicht und zugunsten des Verbraucherschutzes verbessert. Die Vorgaben der LMIV betreffen in erster Linie die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln. Erfasst wird künftig aber auch jede weitergehende Information über ein Lebensmittel, also z. B. auch Aussagen in der Werbung. Ab wann gilt die neue Verordnung? Die EU-Verordnung gilt im Wesentlichen ab dem 13.12.2014. Die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung gilt erst ab dem 13.12.2016. Im Bereich der Allergenkennzeichnung loser Ware sind die Mitgliedstaaten zum Erlass nationaler Vorschriften befugt, mit denen geregelt werden kann, auf welche Weise und gegebenenfalls in welcher Form der Angabe und Darstellung diese Angabe bereitzustellen ist. Der Bund hat hierzu eine nationale Vorschrift erarbeitet, die am 13.12.2014 in Kraft tritt. Demnach ist eine mündliche Auskunft des Lebensmittelunternehmers oder eines hinreichend unterrichteten Mitarbeiters möglich, wenn eine schriftliche Aufzeichnung über die enthaltenen Allergene vorliegt, diese auf Nachfrage für die Verbraucher leicht zugänglich ist und in der Verkaufsstätte in einem Aushang an gut sichtbarer Stelle auf diese Möglichkeit hingewiesen wird.

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FAQ zur Lebensmittel-Informations-Verordnung_gesamt_Stand_01.08.2015.pdf146.59 KB