Milch-Kennzeichnung

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Das Bundesverbraucherministerium, die Milchwirtschaft und der Einzelhandel haben sich auf eine zukünftig differenzierte Kennzeichnung von Milch verständigt. Damit werden in den Regalen zukünftig im Frischmilchsegment klassisch pasteurisierte und ESL-Produkte besser unterscheidbar.

Technologische Weiterentwicklungen führen dazu, dass zunehmend in den Regalen des Handels neben der „klassischen“ Konsummilch – also der mit traditionellen bzw. herkömmlichen Verfahren pasteurisierten Milch, die regelmäßig fünf bis sieben Tage haltbar ist – und der ultrahocherhitzten H-Milch (die regelmäßig eine Haltbarkeit von über drei Monaten hat) auch länger haltbare Konsummilch im Frischesegment angeboten wird. Für diese Produkte hat sich in Fachkreisen der Begriff „ESL“- Milch – die Abkürzung ESL steht für „Extended Shelf Life“ – etabliert.

Produktinnovation: ESL-Milch

Bei einem geschmacklich mit der klassischen Konsummilch vergleichbaren Produkt bleibt bei der ESL-Milch die frische, sensorische Qualität über den Haltbarkeitszeitraum erhalten. Hersteller geben den im Vergleich zur H-Milch besseren Geschmack und höheren Vitamingehalt und die im Vergleich zur klassischen Konsummilch längere Haltbarkeit als Vorteile an. Aufgrund der aktuellen Marktentwicklungen ist davon auszugehen, dass der Anteil von ESL-Milch im Verhältnis zur klassischen Konsummilch weiter steigen wird.

Breiteres Verbraucherangebot

Damit verbindet ESL-Milch vorteilhaft für die Verbraucher den Charakter des Frischeproduktes mit einer längeren Haltbarkeit bei einer weiterhin hohen ernährungsphysiologischen Wertigkeit. Sowohl die klassische Konsummilch als auch die ESL-Milch können daher in Deutschland in Übereinstimmung mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben unter der Bezeichnung „frisch“ gekennzeichnet und vermarktet werden. ESL-Milch wird regelmäßig mit einer besonderen Auslobung beworben; im Markt finden sich beispielsweise Aufdrucke wie „länger frisch“ oder „extra langer Frischegenuss“.

Frischeprodukt und MHD

Wichtig ist dabei aus Sicht des HDE jedoch der ergänzende Hinweis, dass sich diese Aussage zur längeren Haltbarkeit im Rahmen des Mindesthaltbarkeitsdatums – wie generell im Lebensmittelrecht verankert – auf die geschlossene Packung bezieht. Einmal geöffnet sollte auch ESL-Milch – ebenso wie eine geöffnete Frischmilch oder auch H-Milch – zeitnah verbraucht werden. Sachgerecht gekühlt ist dabei innerhalb des Mindesthaltbarkeitsdatums bei den genannten Produkten jeweils ein Zeitraum von bis zu drei Tagen im Regelfall unproblematisch.

Gemeinsame Erklärung

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hatte vor dem Hintergrund einer Reihe von Verbraucheranfragen zum Thema die Initiative ergriffen und Gespräche mit dem Milchindustrie-Verband (MIV) und dem HDE geführt, um Möglichkeiten einer einheitlichen zusätzlichen Kundeninformation zu prüfen. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war hierzu eingeladen. Als Ergebnis dieser Gespräche hat der MIV für den Bereich der Hersteller eine Selbstverpflichtung seiner Mitgliedsunternehmen vorgelegt. Deren wesentliche Inhalte sind in einer „Gemeinsamen Erklärung“ von BMELV, MIV und HDE zusammengefasst.