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Hygieneampel - aktueller Sachstand 12.06.2012

Hygieneampel - Transparentmachung von Betriebskontrollen


Aktueller Sachstand zum Thema Hygieneampel

Stand: 12.06.2012

Die geplante Hygiene-Ampel gerät ins Stocken.

Bereits Anfang 2012 sollte ein bundesweites System zur Sicherung der Hygiene in Gastronomie-Betrieben ins Leben gerufen werden. Bis heute wurde dies leider jedoch noch nicht umgesetzt.

Am 04./05.06.2012 ging die zweitätige Konferenz der Wirtschaftsminister von Bund und Ländern zu Ende. Ein Thema des Treffens in Nordrhein-Westfalen war unter anderem die geplante Hygiene-Ampel. Das Thema stand als Top 16 auf der Tagesordnung. Die Ausgangslage vor der Wirtschaftsministerkonferenz war klar: Die Kollegen aus den Verbraucherministerien sprechen sich klar für die Hygiene-Ampel aus, die Wirtschaftsminister sind dagegen. Insbesondere Bayern blockiert angeblich eine Lösung.

An dieser Pattsituation hat auch das Treffen am 4./5. Juni vorerst nichts geändert. Zwar legte die gemeinsame Arbeitsgruppe aus Wirtschafts- und Verbraucherschutz-Ressorts ihren Bericht vor, eine offizielle Abstimmung oder Beschlussfindung zu dem Thema Hygieneampel gab es allerdings nicht. Die Wirtschaftsminister nahmen den Bericht lediglich offiziell "zur Kenntnis".

Weiterhin gibt es also keine einheitliche Linie von Verbraucherministern und Wirtschaftsministern in der Diskussion über ein bundesweit einheitliches System zur Veröffentlichung amtlicher Kontrollergebnisse.

Die Verbraucherminister sind weiter für die Hygiene-Ampel, die Wirtschaftsminister bleiben vorerst bei Ihrem Nein.

Damit liegt der Ball wieder bei den Verbraucherministern: Wenn im September die Verbraucherschutzministerkonferenz tagt, steht das Thema Hygiene-Ampel erneut auf der Tagesordnung.

In der offiziellen Presse-Erklärung der Wirtschaftsminister-Konferenz ist hierzu auch keine Stellungnahme zu finden.

Was ist die Hygieneampel:

Die Planung sieht vor, dass an der Eingangstür ein Aufkleber mit den letzten 4 Kontrollen veröffentlicht wird.
 
Am 19.05.2011 wurde die Hygiene-Ampel auf der Verbraucherschutz-Minister-Konferenz  beschlossen. Das System dient als Barometer zur Anzeige von hygienischer Qualität und soll zunächst in der Gastronomie starten, dann auf Metzgereien/Bäckereien, Großküchen/Catering über den Einzelhandel bis letztendlich zum Wochenmarkt weitergeführt werden. Dabei wird die Hygiene-Kontrolle im Nachhinein mit einem öffentlich dargestellten Hygienesiegel veröffentlicht. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet ist ebenfalls vorgesehen.

Soweit der Beschluss der Verbraucherschutzminister. Stand heute prangt allerdings an keinem deutschen Restaurant eine offizielle Hygiene-Ampel. Der Grund dafür ist, dass sich die Wirtschaftsminister der Länder gegen dieses System der Transparentmachung von Hygieneprüfungen ausgesprochen hatten.

Auf der Verbraucherschutzminister-Konferenz am 16.09.2011 in Bremerhaven haben sich die Verbraucherschutzminister nochmals eindeutig zur Hygieneampel bekannt und beschlossen, gemeinsam mit den Vertretern der Wirtschaftsminister-Konferenz eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Klärung der noch strittigen Fragen zu bilden.

Foodwatch hatte vor Beginn der Wirtschaftsministerkonferenz  am 04./05.06.2012 die bayerische Landesregierung aufgefordert, ihre Blockadehaltung gegen eine Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen aufzugeben. Laut foodwatch liege der Grund dafür, dass es keine bundesweite Verständigung auf eine Restaurant-Ampel gäbe, «maßgeblich am Widerstand der Regierung Seehofer/Zeil», so der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.
Vorbild sollte das dänische Smiley-System sein.
 
Das dänische Smiley-System, sollte als Vorbild für die deutsche Hygiene-Ampel dienen.

Das geplante System sieht folgendes vor:

Maximal 80 Punkte sollen vergeben werden. In einer Skala mit 0-40 Punkten liegen die Betriebe im grünen Bereich. Zwischen 41 und 60 Punkten wäre die Bewertung im gelben Bereich, welcher aussagt, dass die Kontrolle einige Mängel ergeben hat. Hätte ein Betrieb 61 oder mehr Punkte erhalten (roter Bereich), so bestünde Anlass zur Skepsis.

Die Situation für die Verbraucher ist nach wie vor unbefriedigend:
 
Anfang Februar 2012 kam der Skandal der bayerischen Großbäckerei Müller an die Öffentlichkeit. Aufgrund schwerwiegender Hygienemängel (man fand Mäusekot und Kakerlaken), musste die Bäckerei ihre Produktion vorübergehend einstellen. Bereits seit Anfang 2010 hatten die bayerischen Überwachungsbehörden über die Zustände Bescheid gewusst. Wären die Behörden nun verpflichtet gewesen, die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen zu veröffentlichen, wie die Hygiene-Ampel es vorsieht, hätten die Verbraucher Produkte der Bäckerei meiden können. Stattdessen wurden 640 Millionen Brötchen und 45 Millionen Brote der Bäckerei Müller verzehrt.

In Berlin ist die Hygieneampel schon zu sehen:
 
Im Jahre 2010 testete Berlin das dänische Smiley-System zur Bewertung der Hygiene in Restaurants. Seit August 2011 gibt es in Berlin das Hygiene-Konzept «Sicher essen in Berlin».

Das ebenfalls einen Alleingang anstrebende Bundesland Bremen folgt nun doch nicht dem Vorbild Berlins. Stattdessen warte man auf eine bundeseinheitliche Regelung. Das hat Gesundheitssenatorin Renate Jürgens-Pieper (SPD) bestätigt. In Berlin hingegen können sich die Verbraucher online ganz einfach alle Kontrollergebnisse anzeigen lassen, dort ist die Kampagne «Sicher essen in Berlin» aktiv.
Neun von zwölf Bezirken der Bundeshauptstadt sind dabei. Nach Berliner Senatsangaben werden monatlich im Durchschnitt 14.000 Seitenaufrufe registriert. Bisher wurden hier fast 1.000 Betriebe bewertet.

Wie werden in Berlin die Betriebe bewertet?

Es werden Noten und Minuspunkte vergeben.

Sind alle Anforderungen einwandfrei erfüllt, wird der Betrieb mit ’Sehr gut’ bewertet.
Wird die Hygiene beanstandet, gibt es Minuspunkte. Es können bis zu 80 Minuspunkte vergeben werden.

Die Minuspunkte werden den Noten wie folgt zugeordnet:

1 = sehr gut         0 Minuspunkte
2 = gut   1-19 Minuspunkte
3 = zufriedenstellend     20-40 Minuspunkte
4 = ausreichend 41-54 Minuspunkte
5 = nicht ausreichend 55-80 Minuspunkte


Die Arbeitsgruppe ist gefragt

In einer Stellungnahme des Bundesverbraucher-Ministerium in Berlin vom 11.06.2012 heißt es, dass man bei der geplanten Hygieneampel für Restaurants auf ein gemeinsames, tragfähiges Konzept der Länder baut. Dieses Konzept müsse "Aktualität und Verlässlichkeit" sicherstellen und für die Überwachungsbehörden der Länder auch umsetzbar sein, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Leider hätten sich die Verbraucher- und Wirtschaftsminister der Länder bislang nicht auf ein gemeinsames Modell verständigen können. Nur wenn sie sich einig seien, könne das Ministerium auch eine bundeseinheitliche Regelung auf den Weg bringen.
Eine Arbeitsgruppe mit Verbraucher- und Wirtschaftsministern aus jeweils drei Bundesländern hatte sich Mitte Mai nicht auf ein gemeinsames Konzept einigen können, wie ein Sprecher der Hamburger Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks am Montag, 11.06.2012,  sagte. Hamburg hat derzeit den Vorsitz der Verbraucherministerkonferenz. Die Kompromissfindung sei schwierig, da die Wirtschaftsminister der Ampel ablehnend gegenüber stehen. Ein Beschluss sei aber noch nicht gefallen, betonte er.
Das Ministerium in Berlin erwartet laut Sprecher eine Entscheidung bei der Verbraucherschutzminister-Konferenz im September 2012. Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte am Wochenende kritisiert, die Arbeitsgruppe in Hamburg habe das Aus für die Restaurantampel beschlossen. Foodwatch zitierte aus dem Protokoll der Sitzung, wonach die Arbeitsgruppe sich darauf einigte, dass der einzelne Unternehmer entscheiden solle, ob er Kontrollergebnisse der Lebensmittelbehörden bekannt mache. Ein solches freiwilliges Modell aber funktioniere nicht.

Nun bleibt abzuwarten, was der Arbeitsgruppe bis zur Sitzung der Verbraucher-Schutzminister-Konferenz im September 2012 einfällt.


Fazit:

Obwohl noch keine Einigung zu diesem Thema erzielt wurde, darf davon ausgegangen werden, dass dieses Thema auch weiterhin stark in der Diskussion und im Interesse der Öffentlichkeit und der Gewerbetreibenden stehen wird. Gerade jetzt ist es wichtig, bei der unklaren Situation eine verlässliche und auch korrekte Darstellung des „Ist“-Zustandes gegenüber dem Gewerbetreibenden wiederzugeben.

Eine Emnid-Umfrage vom April 2010 ergab, dass sich 93 Prozent der Verbraucher eine Kenntlichmachung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Restaurants und Lebensmittelbetrieben direkt vor Ort wünschen, wie dies zum Beispiel in Dänemark anhand der Smileys durchgeführt wird.
An einer entsprechenden Umfrage zum Thema: Fordern Sie das Smiley System für Deutschland von Foodwatch haben sich mittlerweile schon über 43.000 Personen beteiligt, was das rege Interesse der Verbraucher an diesem Thema bestätigt.
Die Bundesländer bereiten derzeit ihre Lebensmittelkontrolle in Fortbildungs-Veranstaltungen zum Thema Risikobewertung auf jeden Fall auf die Einführung der Hygieneampel vor.

Einführung des Verbraucherinformationsgesetzes zum 01.09.2012:

Weiterhin sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass das „neue“ Verbraucherinformationsgesetz, welches zum 01.09.2012 in Kraft tritt, ebenfalls weitreichende Folgen für den Gewerbetreibenden haben wird.

Was bringt das neue Verbraucherinformationsgesetz?

Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ist nicht mehr möglich. Bei Rechtsverstößen wird zusätzlich klargestellt, dass die komplette Lieferkette offengelegt werden muss. Generell gilt ab jetzt: Ein Geheimnisschutz kommt nicht in Betracht, wenn das öffentliche Interesse an einer Herausgabe der Information überwiegt. Klargestellt ist aber jetzt auch im Gesetz: Rezepturen und sonstiges exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen bleiben weiterhin geschützt.

Was kosten die Anfragen?

Künftig werden einfachere Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro beziehungsweise alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro bundesweit einheitlich kostenfrei beantwortet.
Kein Verbraucher muss daher aus Angst vor Kosten auf die Stellung einer Anfrage verzichten. Bei Überschreitung dieser Beträge ist vorab ein Kostenvoranschlag zu erstellen.

Was und wann wird genau durch die Behörde veröffentlicht?

Verstöße - zum Beispiel gegen Hygienevorschriften (zB verschmutzte Betriebsräume oder Gerätschaften, unsaubere Arbeitskleidung, verdorbene Lebensmittel, etc.) oder den Täuschungsschutz (falsche Kennzeichnung der Lebensmittel – zB in der Speisekarte, etc.)
- müssen in Zukunft veröffentlicht werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

Dies gab es so in dieser Form bisher noch nicht.

Das heißt, zukünftig werden so gut wie alle Hygiene-Verstöße in Gastronomie, Hotellerie, Bäckerei, Metzgerei, etc., veröffentlicht!!

Weiteres Internet-Portal für Verbraucherinformation:

Lebensmittelsicherheit: Warnungen und Information der Öffentlichkeit

Die Bundesländer oder das BVL publizieren auf dieser Internetseite öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. In der Regel handelt es sich um Hinweise der zuständigen Behörden auf eine Information der Öffentlichkeit oder eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durch den Lebensmittelunternehmer. Erfasst werden einschlägige Informationen über Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an Endverbraucher abgegeben wurden.

 



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