Infektionsschutzgesetz
Wiederkehrende Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz schreibt in § 43 vor, dass alle im Lebensmittelbereich tätigen Personen vor ihrer erstmaligen Tätigkeit in mündlicher und schriftlicher Form zu belehren sind. Die Belehrung erfolgt in aller Regel durch das Gesundheitsamt oder einen von dort beauftragten Arzt (Betriebsarzt).
Sie bezieht sich nicht alleine auf die Vermittlung der rechtlichen Regelungen, sondern soll auch Hintergrundinformationen liefern. Die Teilnehmer sollen durch die Belehrung Hinderungsgründe selbst erkennen lernen, um diese dem Arbeitgeber mitteilen zu können.
Danach müssen Sie als Arbeitgeber jährlich ihr Personal belehren.
Der Arbeitgeber hat Personen (mit Tätigkeiten im Sinne des § 42 Abs. 1 IfSG) nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend jährlich zu belehren über
- das gesetzliche Tätigkeitsverbot
- die Verpflichtung, ihm Hinderungsgründe mitzuteilen
Er hat hierbei jede Person zu belehren, die bei ihm eine entsprechende Tätigkeit aufnimmt. Es sollen betriebsbezogene Hinweise beim Eintritt von gesetzlichen Tätigkeitsverboten gegeben werden. Der Arbeitgeber muss die Belehrung nicht persönlich durchführen, er kann sie auch delegieren. Er bleibt jedoch verantwortlich, dass sie ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Die Belehrungen ergänzen die Schulungspflichten nach der Lebensmittelhygiene-VO, denn:
Nach der LMHV sind die Betreiber von Lebensmittelunternehmen darüber hinaus verpflichtet, ein System der Gefahren- und Risikobewertung aufrechtzuerhalten, das die Identifizierung, Bewertung und Beherrschung von Gesundheitsgefahren über das spezifische Lebensmittel umfassen.
Zielgruppe
- Mitarbeiter Gastronomie, Großküchen, Schulverpflegung, Kitas, Bäckerei, Konditorei, Metzgerei, Service, Produktion, Verkauf
Gesetze
-
Infektionsschutzgesetz §43 (4) - „Wiederholungsbelehrung“
Inhalte
- Lebensmittelkunde
- Gute Herstellungspraxis
- Lagerung von Lebensmitteln
- Lebensmittelrecht
- MHD / Verbrauchsdatum
- Eigenkontrolle
- Gefahren im Betrieb / nachteilige Beeinflussung
- Reinigung und Desinfektion
- Krankheiten
- Krankheitsübertragung durch Lebensmittel
- Tätigkeitsverbote
- Mitteilungspflicht
Die Schulungsinhalte orientierten sich nach der DIN 10514 Hygieneschulung
und an der LMHV vom 15.08.2007.
Referenten
- Unabhängige fachlich qualifizierte Referenten mit Praxiserfahrung
Zertifikate
- Teilnahmebescheinigung
- Belehrungsnachweis gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
Dauer
- ca. 90 Minuten
Teilnehmergebühr
- EUR 29,- pro Person inkl. Seminarunterlagen Zertifikat (als Inhouseschulung min. EUR 300,- zzgl. Fahrtkosten)
Seminaranmeldung


