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Hygieneschulung / Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz

Sachgerechter hygienischer Umgang mit Lebensmitteln im Sinne des Infektionsschutzgesetz


Ziel der Schulung:
Das Ziel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist der verbesserte Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten. 

Es enthält u.a. Bestimmungen in § 42 und 43 zu gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln.

Der Gesetzgeber verpflichtet alle Arbeitgeber, deren Mitarbeiter/innen in Herstellung, Behandlung, Inverkehrbringen und Verteilung von Lebensmitteln tätig sind, zur Durchführung einer Folge-Belehrung in zweijährlichem Abstand.

Dieses Seminar beinhaltet alle Inhalte dieser Belehrung und vermittelt den Seminar-Teilnehmern den sachgerechten hygienischen Umgang mit Lebensmitteln.

Seminarinhalte:
•    Tätigkeitsverbote
•    Aktuelle Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
•    Pflichten des Arbeitgebers
•    Straf- und Bußgeldvorschriften
•    Schriftliche Belehrung nach dem IfSG
•    Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln


Warum besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden müssen?
Wie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen beigetragen werden kann?
Welche Tätigkeiten nicht ausgeübt werden dürfen?

Welche Symptome auf Erkrankungen hinweisen?

Zielgruppe: 
Mitarbeiter aus Gastgewerbe, Großküchen, Spülküchen, Gemeinschaftsverpflegung, lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Lehrpersonal von hauswirtschaftlichen und nahrungsgewerblichen Klassen sowie alle weiteren Tätigen im Lebensmittelbereich

Zeit: 14:30 bis 16:30 Uhr

Dozent:
Rainer Nuss, Präsident Verband der Lebensmittelkontrolleure Baden-Württemberg

Preis je Teilnehmer inklusive Seminarunterlagen und Zertifikat:
49,00 Euro

Die Veranstaltung entspricht den Vorgaben der DIN 10514 und gilt als Folgebelehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sowie der Hygieneschulung laut VO (EG) 852/2004.

Die Veranstaltung findet statt, sofern sich mindestens 10 Teilnehmer anmelden.



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